Wissen ... unser Allergielexikon
Ein möglichst umfassendes Wissen über die Allergie, allergieauslösende Substanzen sowie Lösungen zu deren Vermeidung ist der beste Schutz für Ihr Kind. Wichtige Grundlagen haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Als Allergie wird eine überschießende krankhafte Abwehrreaktion des Immunsystems auf bestimmte normale Umweltstoffe oder Lebensmittel bezeichnet.
Baumnüsse sind Samen unterschiedlicher Pflanzenfamilien. Wenn wir von „Baumnüssen“ oder „Schalenfrüchten“ sprechen, ist das eine allergologische, aber keine botanisch korrekte Bezeichnung. Gemeint sind die folgenden Sorten:
Cashewnuss/Kaschunuss (lat. Anacardium occidentale), bot. Familie: Anacardiaceae
Haselnuss (lat. Corylus avellana), botanische Familie: Betulaceae
Macadamianuss, auch Queenslandnuss (lat. Macadamia ternifolia), bot. Familie: Proteaceae
Mandel (lat. Amygdalus communis, syn. Prunus dulcis), bot. Familie: Rosaceae
Paranuss (lat. Bertholletia excelsa), bot. Familie: Lecythidaceae
Pekanuss (lat. Carya illinoinensis), bot. Familie: Juglandaceae
Pistazie (lat. Pistacia vera), bot. Familie: Anacardiaceae
Walnuss, auch Schwarze Walnuss/Butternuss (lat. Juglans regia), bot. Familie: Juglandaceae
Kokosnüsse, Maronen (Esskastanien), Pinienkerne, Sonnenblumenkerne, Kürbiskerne, Mohn, Muskatnuss und Bucheckern gehören nicht zu den Nüssen und sollten nicht pauschal gemieden werden. Nur, wenn tatsächlich eine Allergie vorliegt. Sesamsamen gehören ebenfalls nicht zu den Nüssen und werden in der Allergenkennzeichnung separat aufgeführt.
Erdnüsse sind im botanischen Sinne keine Nüsse, sondern Hülsenfrüchte. Mehr dazu unter Erdnüsse.
Erdnuss, auch Aschanti-/Arachis-/Kamerun-/Affennuss (lat. Arachis hypogaea) – bot. Familie: Fabaceae
Erdnüsse sind im botanischen Sinne keine Nüsse, sondern Hülsenfrüchte. Bei Betroffenen können daher auch Reaktionen auf andere Hülsenfrüchte wie Sojabohnen, Erbsen, Linsen oder Bohnen auftreten.
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Eine Kreuzkontamination kann überall entstehen, wo Menschen mit Erdnüssen/Nüssen umgehen und Spuren davon durch Hände, den Mund oder benutztes Geschirr auf Gegenstände und Flächen übertragen: Auf Tische, Stühle, Türgriffe, Einkaufswagen, Spielsachen, Spielgeräte usw.
Hochgradige Allergiker, die schon auf Spuren von Nüssen oder Erdnüssen reagieren können, müssen deshalb nicht nur beim Verzehr von Lebensmitteln vorsichtig sein. Auch ein Umgang mit Menschen und Gegenständen, die Kontakt mit den allergieauslösenden Substanzen hatten, kann gefährlich sein. Das betrifft neben der Verunreinigung von industriell oder handwerklich hergestellten Lebensmitteln, die möglicherweise in einem Gefäß hergestellt werden, in dem vorher Erdnüsse/Nüsse waren, den eigenen Alltag und das öffentliche Leben. Allergieauslösende Stoffe halten sich sehr gut auf Oberflächen und lassen sich dort unter Umständen auch noch nach Wochen nachweisen. Mit Wasser und Seife kann man sie jedoch leicht abwaschen. Desinfektionsmittel auf Alkoholbasis dagegen entfernt keine Allergene, sondern nur Keime. Beachten sie daher die Hinweise zur Küchenhygiene.
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Bei einem Provokationstest werden allergische Reaktionen durch die Gabe von allergieauslösenden Substanzen gezielt hervorgerufen („provoziert“). Provokationen dienen dazu, Allergien gezielt nachzuweisen beziehungsweise ausschließen. Auch die Schwere der durch die Allergie verursachten Beschwerden kann auf diese Weise in einem geschützten Umfeld ermittelt werden. Bei einigen Betroffenen verschwindet die Allergieneigung mit den Jahren wieder oder nimmt zumindest ab. Durch eine Provokation können unnötige Diäten und Vorsichtsmaßnahmen vermieden werden.
Der Radio-Allergo-Sorbent-Test ist ein Verfahren zum Nachweis von Allergien. Mit dem RAST lassen sich bestimmte Antikörper im Blut nachweisen, die gegen eine bestimmte allergieauslösende Substanz gerichtet sind. Um den Schweregrad der allergischen Reaktion zu messen, ist der RAST in die Klassen 0-6 eingeteilt. Bei 0 sind keine Antikörter nachweisbar, es besteht also keine Allergie. Bei 6 liegt eine hohe Konzentration von Antikörpern im Blut vor. Es besteht also eine heftige Allergie gegen eine gewisse oder mehrere Substanzen.
Der Begriff Schalenfrucht ist ein anderes Wort für Baumnuss. Mehr Informationen finden Sie unter diesem Begriff.
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Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist in allen EU-Ländern einheitlich geregelt. Alle verwendeten Zutaten eines Lebensmittels müssen in einer Zutatenliste aufgeführt werden. Das gilt auch für zusammengesetzte Zutaten, die wiederum aus verschiedenen Inhaltstoffen bestehen, wie z.B. Bockwurstscheiben im Linseneintopf. Die Hauptallergene müssen genannt und hervorgehoben werden. Das gilt auch für Öle. Die Bezeichnung pflanzliches Öl ist dabei für Erdnussöl nicht zulässig. Auch bei nicht alkoholischen Getränken müssen die Zutaten bekanntgegeben werden. Hersteller alkoholischer Getränke mit mehr als 1,2% Alkoholgehalt müssen keine Zutaten, wohl aber Hauptallergene deklarieren.
Seit dem 13.12.2014 müssen Allergene auch bei unverpackt angebotenen Nahrungsmitteln in Restaurants, Bäckereien, Metzgereien, beim Caterer etc. angegeben werden, und zwar leicht zugänglich vor der Kaufentscheidung. Das ist zum Beispiel bei Online-Bestellungen im Schulcatering wichtig. Die Allergeninformation kann auch mündlich erfolgen, muss aber schriftlich hinterlegt sein. Bei Nüssen müssen die einzelnen Nusssorten deklariert sein, der Oberbegriff „Schalenfrüchte“ reicht nicht aus. Ausgenommen von der Deklarationspflicht sind „halbprivate“ Veranstaltungen wie der Kuchenbasar im Kindergarten oder beim Vereinsfest.
Ein Problem stellen für viele Allergiker die sogenannten „Spuren“ dar, also eine mögliche unbeabsichtigte Verunreinigung eines Produkts mit allergieauslösenden Substanzen, die durch gemeinsame Produktions- oder Verpackungsanlagen entstehen kann. Der Hinweis „Kann Spuren von Nüssen enthalten“, „Kann Nüsse enthalten“ oder „Auf der Anlage werden auch Nüsse verarbeitet“ bedeutet, dass das Produkt im Laufe seiner Herstellung möglicherweise mit Nüssen in Kontakt gekommen sein kann (Kreuzkontamination).
Im Gegensatz zu den gesetzlich vorgeschriebenen Zutatenlisten sind Spurenkennzeichnungen freiwillige Herstellerangaben. Eine fehlende Spurenkennzeichnung bedeutet also nicht, dass das Produkt frei von Allergenspuren ist. Umgekehrt bedeutet ein aufgedruckter Spurenhinweis nicht, dass auch tatsächlich Allergenspuren im Produkt enthalten sind. Ein Produkt, das schon 99 Mal problemlos verzehrt wurde, kann beim 100. Mal eine „Spur“ enthalten und eine (möglicherweise lebensbedrohlich) Reaktion verursachen.
„Spuren“ sind nicht als Menge definiert. Es können also tatsächlich gar keine Allergene oder Allergene im Bereich von Mikrogramm bis hin zu halben oder ganzen Nüssen in entsprechend gekennzeichneten Lebensmitteln enthalten sein! Die Einführung von Schwellenwerten wird schon lange diskutiert, ist aber problematisch.
Der Hinweis „Enthält Milch“ weist besonders deutlich auf ein Allergen hin, das bereits in der Zutatenliste aufgeführt wurde, ist jedoch kein Spurenhinweis. Das heißt: Steht auf dem Schokopudding „Enthält Milch“, bedeutet das nicht automatisch, dass der Hersteller auf Spuren hinweist und dass Nussspuren dadurch ausgeschlossen sind.
In der Regel unterscheiden die Firmen bei ihren Spurenhinweisen zwischen Erdnüssen und Nüssen/Schalenfrüchten, manche noch zusätzlich zwischen Nüssen und Schalenfrüchten (obwohl beide Begriffe das gleiche bedeuten). Nur wenige Firmen benennen die einzelnen Nüsse (z.B. „Auf der Anlage werden auch verarbeitet: Haselnüsse, Mandeln, Pistazien“). Im Zweifelsfall lohnt es sich immer, bei den Firmen nachzufragen:
Auf Anfragen antworten Firmen oft mit Standardanschreiben, die lediglich auf die gesetzlichen Vorschriften zur Allergenkennzeichnung hinweisen. Dazu kommt oft der Rat, bei ausgeprägten Allergien keine industriell erzeugten Lebensmittel zu essen. Das Thema Spuren wird gerne umgangen. Eine erfolgreiche Anfrage sollte,
sich möglichst auf Erdnuss- und Baumnussallergien beziehen (auch wenn dein Kind z.B. nur eine Erdnussallergie hat), damit die Informationen für möglichst viele Betroffene aussagekräftig sind.
auf die lebensgefährliche Ausprägung der Allergie hinweisen
erwähnen, dass die geltende Gesetzeslage bekannt ist, um allgemeine Erklärungen zu vermeiden
möglichst konkrete Fragen stellen, um möglichst konkrete Antworten zu bekommen
und anschließend an info@nan-ev.de gemailt werden, damit das Ergebnis anderen Betroffenen zugänglich gemacht werden kann
Gib Dich nicht mit allgemeinen Aussagen zufrieden, sondern hake gegebenenfalls auch nochmals nach. Eine vollständige Briefvorlage findest du im Downloadbereich.
Eine Liste mit zuverlässig kennzeichnenden Firmen finden Mitglieder im Mitgliederbereich
Das Risiko der Verunreinigung mit Allergenspuren durch Kreuzkontamination ist bei loser, unverpackter Ware um ein Vielfaches höher, da diese nicht nur bei der Herstellung, sondern auch bei Transport und Lagerung mit Allergenen in Kontakt kommen kann. So liegt beim Bäcker das Hörnchen neben dem Bienenstich (Achtung: oft mit Erdnuss- statt Mandelblättchen!), das Graubrot neben dem Nussbrot; beim Metzger wird der Schinken mit derselben Gabel aufgespießt wie die Mortadella mit Pistazien; in der Eisdiele werden Vanille, Nuss- und Pistazieneis mit demselben Löffel aufgenommen, usw.
Bei Kosmetikprodukten müssen – anders als bei Lebensmitteln – allergene Inhaltsstoffe nicht besonders gekennzeichnet werden. Inhaltsstoffe werden meist mit ihren lateinischen oder englischen/französischen Namen aufgeführt. NAN-Mitglieder finden eine Auflistung dieser Inhaltsstoffe im Mitgliederbereich.
Erdnussöl, Mandelöl und Kokosöl finden sich sehr häufig in Kosmetikprodukten; Inhaltsstoffe aus anderen Nüssen sind weniger verbreitet. Ob ein Erdnuss-/Nussallergiker auf erdnuss-/nusshaltige Inhaltsstoffe in Pflegeprodukten reagiert, lässt sich nicht eindeutig vorhersagen und hängt davon ab, wie viel von der allergieauslösenden Substanz tatsächlich noch in den Kosmetika enthalten ist. Bei Erdnussöl handelt es sich i.d.R. um raffiniertes Öl, das keine relevanten Allergene mehr enthalten dürfte. Kokosöl und vor allem das überall verwendete Palm(kern)öl stellen für Nussallergiker normalerweise ebenfalls kein Problem dar. Vorsicht geboten ist aber auf jeden Fall bei Kindern mit einer Neigung zu Hautreaktionen und Neurodermitis, sowie bei allen Produkten, die Schleimhautkontakt haben oder sogar verzehrt werden (z.B. Medikamente, Zahncreme, Nasenöle). Bei Unsicherheiten über die Verträglichkeit sollte immer der Arzt gefragt werden.