Lebensmittelkennzeichnung

steht drauf, was drin ist?

Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist in EU-Ländern einheitlich geregelt. Alle verwendeten Zutaten eines Lebensmittels, inkl. den Zutaten zusammengesetzter Lebensmittel (z.B. im Linseneintopf: Bockwurstscheiben (Schweinefleisch, Wasser, Salz, Milcheiweiß etc.)), müssen in der Zutatenliste einzeln aufgeführt, die Hauptallergene müssen genannt und hervorgehoben werden. Das gilt auch für Öle (z.B. ist pflanzliches Öl als Bezeichnung für Erdnussöl nicht zulässig) und Getränke (ACHTUNG: alkoholische Getränke mit >1,2% Alkoholgehalt müssen keine Zutaten, wohl aber Hauptallergene deklarieren).

Seit dem 13.12.2014 müssen Allergene auch bei unverpackt angebotenen Nahrungsmitteln (in Restaurants, Bäckereien, Metzgereien, auch beim Caterer im Kindergarten, in der Schulkantine etc.) deklariert werden, und zwar zugänglich VOR der Kaufentscheidung (wichtig z.B. bei Online-Bestellungen im Schulcatering). Die Allergeninformation kann mündlich erfolgen, muss aber schriftlich hinterlegt sein. Bei Nüssen müssen die einzelnen Nusssorten deklariert sein, der Oberbegriff „Schalenfrüchte“ reicht nicht aus. Ausgenommen von der Deklarationspflicht sind „halbprivate“ Veranstaltungen wie der Kuchenbasar im Kindergarten oder beim Vereinsfest.

Spurenhinweise – unbeabsichtigte Allergeneinträge

Ein Problem stellen die sogenannten „Spuren“ dar, also eine mögliche unbeabsichtigte Verunreinigung eines Produkts durch gemeinsame Produktions- oder Verpackungsanlagen. Der Hinweis „Kann Spuren von Nüssen enthalten“, „Kann Nüsse enthalten“ oder „Auf der Anlage werden auch Nüsse verarbeitet“ bedeutet, dass das Produkt im Laufe seiner Herstellung möglicherweise mit Nüssen in Kontakt gekommen sein kann (Kreuzkontamination). Im Gegensatz zu den gesetzlich vorgeschriebenen Zutatenlisten sind Spurenkennzeichnungen freiwillige Herstellerangaben. Eine fehlende Spurenkennzeichnung bedeutet also nicht, dass das Produkt frei von Allergenspuren ist. Umgekehrt bedeutet ein aufgedruckter Spurenhinweis nicht, dass auch tatsächlich Allergenspuren im Produkt enthalten sind. Ein Produkt, das schon 99 mal problemlos verzehrt wurde, kann beim 100. Mal eine „Spur“ enthalten und eine (möglicherweise anaphylaktische) Reaktion verursachen.

„Spuren“ sind nicht als Menge definiert – es können also tatsächlich gar keine Allergene oder Allergene im Bereich von Mikrogramm bis hin zu halben oder ganzen Nüssen enthalten sein! Die Einführung von Schwellenwerten wird schon lange diskutiert, ist aber problematisch. Der Hinweis „Enthält Nüsse“ weist zusätzlich auf Allergene hin, die bereits in der Zutatenliste aufgeführt wurden.

Dieser Hinweis ist nicht unbedingt ein Spurenhinweis! Soll heißen: Steht auf dem Schokopudding „Enthält Milch“, bedeutet das nicht automatisch, dass Nussspuren ausgeschlossen sind.

In der Regel unterscheiden die Firmen bei ihren Spurenhinweisen zwischen Erdnüssen und Nüssen/ Schalenfrüchten, manche noch zusätzlich zwischen Nüssen und Schalenfrüchten (obwohl beide Begriffe eigentlich das gleiche bedeuten). Nur wenige Firmen benennen die einzelnen Nüsse (z.B. „Auf der Anlage werden auch verarbeitet: Haselnüsse, Mandeln, Pistazien“). Im Zweifelsfall lohnt es sich immer bei den Firmen nachzufragen.

Das Risiko der Verunreinigung durch Allergenspuren durch Kreuzkontamination ist bei loser, unverpackter Ware um ein Vielfaches höher, da diese nicht nur bei der Herstellung, sondern auch bei Transport und Lagerung mit Allergenen in Kontakt kommen können. So liegt beim Bäcker das Hörnchen neben dem Bienenstich (Achtung: oft mit Erdnuss- statt Mandelblättchen!), das Graubrot neben dem Nussbrot; beim Metzger wird der Schinken mit derselben Gabel aufgespießt wie die Mortadella mit Pistazien; in der Eisdiele werden Vanille-, Nuss- und Pistazieneis mit demselben Löffel aufgenommen, usw.

Und worauf muss ich jetzt beim Einkauf achten?

  1. IMMER Zutatenlisten lesen – bei jedem Produkt! Firmen können Zutaten jederzeit ändern, ohne auf diese Änderung hinzuweisen. D.h. ein Produkt, das immer als nussfrei galt, kann plötzlich eine veränderte Rezeptur haben und nicht mehr nussfrei sein.

  2. Für alle, die Spuren von Erdnüssen oder Nüssen meiden müssen, gilt: Eintauchen in die „Wissenschaft“ der freiwilligen Spurenkennzeichnung. Welche Firmen kennzeichnen zuverlässig, welche nicht? Einige positive Beispiele sind unter Firmeninformationen genannt; NAN-Mitglieder finden im Mitgliederbereich eine umfangreiche Firmenliste.

  3. Wenn ich nicht weiß, ob eine Firma Spuren deklariert, gilt:

  • auf dem Produkt steht kein Spurenhinweis = das Produkt sollte nicht verzehrt werden, weil ein fehlender Hinweis keine Spuren ausschließt (es sei denn, ich weiß sicher, dass die Firma Spuren deklarieren würde)

  • auf dem Produkt steht „Kann Spuren von Senf und Sellerie enthalten“ = das Produkt kann verzehrt werden, weil mögliche andere Spuren gekennzeichnet werden

  • auf dem Produkt steht „Enthält Milch“ = das Produkt kann nicht ohne weitere Informationen verzehrt werden, weil dieser Hinweis nicht mögliche Spuren ausschließt

  • auf dem Produkt steht „Enthält Milch und kann Spuren von Gerste enthalten“ = das Produkt kann verzehrt werden, weil mögliche Spuren gekennzeichnet werden

  • auf dem Produkt steht „Nussfrei“ = das Produkt kann theoretisch verzehrt werden, weil sich „frei“ auch auf Spuren beziehen muss – allerdings halten sich nicht alle Firmen daran und vor allem bei offen verkaufter Ware ist dieser Hinweis nicht verlässlich (Achtung: häufig bei Reformhausprodukten!)

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