FAQ – die häufigsten Fragen nach der Diagnose
Siehe Diagnose – und jetzt?
Siehe Nussallergie-Einkauf
Je nach Ausprägung der Allergie verschwinden zunächst einmal gefühlt sehr viele Produkte mit Spuren von Erdnüssen/Nüssen vom Speiseplan. Es gibt allerdings eine Vielzahl an Ersatzprodukten von sicher deklarierenden Herstellern.
Wenn man sich intensiv mit der Lebensmittelkennzeichnung, den Einkaufstipps und der Firmenliste beschäftigt und sich Zeit nimmt, Zutatenlisten zu lesen, findet man neue Produkte, die nach und nach den Speiseplan wieder erweitern. Für einige Produkte bleibt dann immer noch die Alternative des Selbermachens.
Da sich Zutatenlisten und Spurenhinweise immer ändern können, verzichten wir auf dieser Seite bewusst auf die Nennung von „sicheren Produkten“. Hierzu findet ein reger, tagesaktueller Austausch in unserer Facebookgruppe statt.
Siehe Nussallergie-Alltag und Alltagssituationen
Siehe Kindergarten & Schule sowie Nussfrei – ja oder nein? und Beispiele für Elternbriefe
Ein vollständiges Notfallset besteht aus einem Antihistaminikum, Cortison, einem Adrenalin-Autoinjektor ( AAI ) und einem Anaphylaxiepass. Bei Asthma gehört zusätzlich ein bronchienerweiterndes Spray mit oder ohne Inhalierhilfe dazu.
Die Dosierungen und Darreichungsformen der einzelnen Medikamente variieren je nach Alter und Gewicht. Wirkliche kurzfristig wirksame Notfallmedikamente im Fall einer Anaphylaxie sind allerdings nur der Pen und das Spray.
Eine verbindliche Leitlinie zur Verordnung von Adrenalin-Autoinjektoren gibt es bisher nicht.
Indikationen für die Verschreibung eines AAI bei Kindern mit Nahrungsmittelallergien sind:
Vorgeschichte früherer schwerer allergischer Reaktionen auf ein Nahrungsmittel; zunehmende Schwere der allergischen Symptome; systemische allergische Reaktion (unabhängig vom Schweregrad) auf potenziell gefährliche Nahrungsmittel, wie z.B. Erdnüsse, Baumnüsse und Sesam; Patienten, die bereits auf winzige Mengen des Nahrungsmittels reagieren; Patienten mit systemischer allergischer Reaktion auf ein Nahrungsmittel (unabhängig vom Schweregrad) bei gleichzeitig bestehendem persistierendem Asthma bronchiale; Patienten mit Mastozytose und Nahrungsmittelallergie (nach: GPAU, Pädiatrische Allergologie in Klinik und Praxis, Sonderheft Anaphylaxie 2011, S. 21).
In den meisten Fällen wird zusätzlich zum „Haupt-AAI“ ein zweiter AAI zum Verbleib im Kindergarten bzw. in der Schule verordnet. In Einzelfällen, z.B. bei vorausgegangenen sehr schweren Reaktionen oder bei besonders großen/schweren Menschen, werden auch zwei AAIs pro Set (also insgesamt vier Pens) verordnet – eine Anzahl, die in GB, USA und Kanada Standard ist.
Die Krankenkassen bezahlen in der Regel die Anzahl an AAIs, die der Arzt für notwendig hält und verordnet. Uns ist bisher kein Fall bekannt, in dem eine Krankenkasse einen verordneten AAI abgelehnt hätte.
Trainer-AAIs/Dummies, also AAIs ohne Nadel und Medikament zum Üben, erhält man kostenfrei vom jeweiligen Hersteller, bestellbar beim Hersteller direkt oder über die Apotheke.
Das Notfallset muss immer beim Patienten sein und sollte weder besonderer Hitze noch Kälte ausgesetzt sein. Da der Umfang des Notfallsets variiert, bieten sich individuelle Lösungen an, z.B. Anabag (www.anabag.de), Necessaires, Erste-Hilfe-Taschen, Sonderanfertigungen usw. Die AAI-Hersteller bieten z.T. kostenfreie Taschen an, bestellbar direkt beim Hersteller oder über die Apotheke. Schmale Bauch-/Gürteltaschen wie z.B. KURT, der Bauchgurt (www.chaosatelier.de) ermöglichen das unauffällige Tragen des Pens direkt am Körper. Für heiße Sommertage sind ein Kühlpack in der Tasche oder spezielle Diabetikertaschen (z.B. Frio) hilfreich.
Über Diagnosemöglichkeiten wie Pricktest, Bluttest/molekulare Diagnostik u.a. informiert grundsätzlich der behandelnde Arzt/Allergologe. An dieser Stelle sei lediglich darauf hingewiesen, dass ein positiver Blut- oder Pricktest allein nur auf eine Sensibilisierung, aber noch nicht zwangsläufig auf eine tatsächliche Allergie hinweisen.
Ebenso wenig lässt sich die Allergie an der Höhe der Werte ablesen. Die molekulare Diagnostik kann zumindest bei Erdnuss und Haselnuss näheren Aufschluss geben, aber letztendliche Gewissheit bringt nur der orale Provokationstest, der daher auch als „Gold-Standard“ bezeichnet wird.
Bisher gibt es außer der strengen Karenz keine Therapie. Es wird intensiv in verschiedenen Richtungen nach den Ursachen und möglichen Therapien von Nahrungsmittelallergien, insbesondere der Erdnussallergie, geforscht. Dringend abzuraten ist von alternativen Therapien oder gar Heilungsversprechen durch z.B. Bioresonanztherapie oder NAET.
Die Wirksamkeit dieser Therapien ist nicht nachgewiesen – im Gegenteil, durch unsinnige Aussagen wie „Jetzt können Sie wieder Erdnüsse essen“ können lebensgefährliche Situationen entstehen, wie z.B. bei diesem tragischen Fall in England, der tödlich endete.
Die Wahrscheinlichkeit liegt bei einer Erdnussallergie statistisch bei ca. 20%, bei Baumnussallergien bei ca. 9%. Bei den meisten hochgradig Betroffenen bleibt die Allergie ein Leben lang bestehen.
Eine Liste mit Anbietern von Anaphylaxieschulungen findet sich hier. Darüber hinaus lohnt sich eine Nachfrage beim behandelnden Allergologen oder in größeren Kliniken mit Allergologie.
Die Erdnuss ist keine Nuss, sondern eine Hülsenfrucht, ebenso wie Soja, Bohnen, Linsen und Erbsen. Für reine Erdnuss- bzw. Hülsenfruchtallergiker gibt es keinen Grund, vorsorglich Nüsse zu meiden, so lange keine Allergie gegen Nüsse vorliegt. Grundsätzlich gilt: Keine unnötigen Auslassdiäten!
Erdnüsse sind in der Allergenkennzeichnungsverordnung als einzelnes Allergen aufgeführt. Als Nüsse bzw. Schalenfrüchte sind Haselnüsse, Walnüsse, Cashewkerne, Pistazien, Paranüsse, Pekannüsse, Macadamianüsse und Mandeln definiert. Die Spurenkennzeichnung ist zwar freiwillig, aber vor allem große Firmen mit einem guten Allergenmanagement und einer freiwilligen Spurenkennzeichnung kennen den Unterschied zwischen Nüssen und Erdnüssen und deklarieren separat. Wir kennen aktuell keine Firma, die Erdnussspuren unter Nussspuren zusammenfasst – zur Sicherheit lohnt aber immer eine Nachfrage bei der betreffenden Firma. Siehe auch Lebensmittelkennzeichnung und Firmeninformationen.
Nicht unbedingt. Die Spurenkennzeichnung ist freiwillig, d.h. wenn keine Spuren gekennzeichnet sind, heißt das nicht automatisch, dass keine Spuren enthalten sein können. Nur bei Firmen, die freiwillig Spuren kennzeichnen, bedeutet der fehlende Spurenhinweis auch Spurenfreiheit. Eine Liste mit sicher deklarierenden Firmen findet sich hier.
Nein. Erdnussöl muss deklariert sein, d.h. hinter der Bezeichnung „Pflanzenöl“ darf sich kein Erdnussöl verbergen.
Raffinierte Öle sind eigentlich so gut gefiltert, dass sie keine Allergene mehr enthalten sollten. In einer Studie gab es keine Reaktion auf raffiniertes Erdnussöl. Anders verhält es sich mit kaltgepresstem Erdnussöl oder Spuren davon in anderen kaltgepressten Ölen, die Allergene enthalten. Daher wird hochgradigen Erdnussallergikern generell empfohlen, Erdnussöl zu meiden.
Gleiches gilt für Nussallergiker und Nussöle, die zumeist als kaltgepresste Öle zum Verfeinern von Salatdressings o.ä. verwendet werden.
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