Allergiemanagement bei einer Nussallergie

Sicher im Alltag

Die Vermeidung allergieauslösender Substanzen sollte für unsere Kinder so selbstverständlich sein, wie nicht bei Rot über die Ampel zu gehen.

Dazu müssen wir sie von Klein auf anleiten. Nach und nach können sie so selbstständig mit der Allergie umgehen. Was bei kleinen Kindern, die alles in den Mund stecken, noch unmöglich scheint, wird nach und nach zur Normalität.

Baumnüsse und Erdnüsse sind in vielen Nahrungsmitteln enthalten, auch dort, wo man sie vielleicht nicht vermutet. Lebensmittelkennzeichnung sowie Waren- und Firmenkunde sind für Allergiker daher unter Umständen lebenswichtig.

Dazu kommen klare Verhaltensregeln und vor allem: Zutatenlisten lesen!

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Grundregeln

  • Das Notfallset gehört zum Kind.

  • Das Notfallset immer dabeihaben, egal wie lange und warum man das Haus verlässt, und auch wenn man nicht plant, etwas essen zu gehen.

  • Nur Lebensmittel essen, die von den Eltern oder anderen „allergiekompetenten“ Erwachsenen nach dem Lesen der Zutatenliste als „sicher“ freigegeben werden, beziehungsweise bei lesefähigen Kindern: Nur Produkte essen, bei denen aufgrund der Zutatenliste eindeutig klar ist, dass das Lebensmittel „sicher“ ist.

  • Hände waschen vor dem Essen, um zu vermeiden das Stoffe aus der Umgebung, die die Allergie auslösen könnten, auf das eigene Essen übertragen werden.

  • Kein Geschirr, Besteck, Trinkhalme, Mundstücke etc. mit anderen teilen (Kreuzkontamination).

  • Keine Küsse auf den Mund beziehungsweise sicherstellen, dass der „Kusspartner“ zuvor keine erdnuss-/nusshaltigen Produkte gegessen hat.

  • Ruhe bewahren, wenn das Kind zufällig in die Nähe von Erdnüssen oder Nüssen gekommen ist. Reaktionen auf mögliche Spuren in der Luft sind sehr selten. Gehen Sie auf Abstand zum Produkt. Wenn das Kind allein unterwegs ist, sollte es einen Erwachsenen um Hilfe bitten und auf das Risiko einer allergischen Reaktion hinweisen.

  • „Nein“ sagen lernen, auch gegenüber erwachsenen Autoritätspersonen, die versichern, dass „da schon keine Nüsse drin sind…“

Küchenhygiene

Am sichersten ist eine komplett erdnuss-/nussfreie Küche.
Werden in einer Küche allergene und allergenfreie Speisen zubereitet, gilt: 

  • allergene und allergenfreie Zutaten/Lebensmitteln müssen, z.B. durch rote und grüne Klebepunkte, klar gekennzeichnet werden.

  • Getrennte Brettchen, Messer, Löffel usw. benutzen.

  • Kochgeschirr und -besteck mit heißem Wasser und Spülmittel gründlich reinigen. Desinfektionsmittel machen Allergene nicht unschädlich.

  • Bei nachgewiesenen starken Erdnuss-Anaphylaxien Obst und Gemüse gründlich waschen, bevor es in den Haushalt gelangt (noch vor der Lagerung!) Es könnte im Handel und auf dem Transportweg zwischen Erdnüssen und Nüssen gelegen sein.

  • Zuerst die allergenfreie, dann die allergene Mahlzeit zubereiten.

  • Speisen mit Nüssen und Erdnüssen streng getrennt von Speisen ohne Nüsse oder Erdnüssen zubereiten, um Spritzer etc. zu vermeiden.

Verabreden mit Freunden, Übernachtung, Kindergeburtstag

  • Es hat sich bewährt, immer „sichere“ Süßigkeiten in der Tasche zu haben, damit sich das Kind nicht ausgeschlossen fühlt, wenn Süßigkeiten verteilt werden. Das geschieht spontan sehr oft.

  • Eltern von Freunden müssen regelmäßig im Umgang mit der Allergie (sichere Lebensmittel) und dem Notfallset geschult werden.

  • Bei Verabredungen und Geburtstagseinladungen von Kindern, zu denen man sonst keinen oder wenig Kontakt hat und deren Eltern nicht geschult sind, ist es wichtig, die Eltern über die Gefahr der Allergie zu informieren und ihnen eine Schulung anzubieten. Dem Kind ggf. eigenes Gebäck und eigene Süßigkeiten mitgeben und selbst vor Ort bleiben. Ab einem gewissen Alter, je nach individueller Entwicklung und Reife, können die betroffenen Kinder und ihre Freunde selbst im Umgang mit dem Notfallset geschult werden.

Schule und Kita

Anaphylaxiegefährdete Kinder können und sollen „ganz normal“ in den Kindergarten, in die Schule und die Nachmittagsbetreuung gehen. Erdnuss- oder nussfreie Einrichtungen, die allergischen Kindern ein besonders sicheres Umfeld bieten, werden von NAN e. V. unterstützt. Eine Erdnuss- oder gar Nussfreiheit ist aber keine Voraussetzung für einen risikofreien Aufenthalt ihres allergischen Kindes in Kita, Schule und Co. Durch Aufklärung, klare Vereinbarungen und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern und Einrichtung lassen sich Vorbehalte, wie z.B. die nachvollziehbare Angst vor der Verabreichung der Notfallmedikamente, abbauen, so dass der Alltag für alle problemlos ablaufen kann. Wichtige organisatorische Maßnahmen und Regeln dabei sind:

  • In einem speziellen Notfallplan muss ein Arzt festgelegen, wie sich die Betreuer bei einem allergischen Notfall zu verhalten haben. 

  • Durch regelmäßige Schulungen muss dieser Notfallplan ins Gedächtnis gerufen und auch geübt werden. Dabei gilt: Jede Person ist gesetzlich verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten (auch Lehrer und Erzieher). Da eine anaphylaktische Reaktion innerhalb von Minuten – also noch vor Eintreffen des Notarztes – lebensbedrohlich verlaufen kann, kann man die Verabreichung des Notfallmedikaments mit einem Adrenalin-Autoinjektor als (erweiterte) Erste-Hilfe-Maßnahme betrachten. Dabei stehen LehrerInnen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl. DGUV:„Medikamentengabe in Schulen„, Neuauflage Juli 2014). 

  • Eine Haftungsausschlusserklärung wird von einigen Einrichtungen gewünscht, ist aber aus juristischer Sicht nicht zwingend erforderlich, da Ersthelfer nicht für ihr Tun belangt werden können. (Link zur Broschüre der Versicherung und Muster)

Je nach Ausprägung der Allergie muss das betroffene Kind Spuren von Erdnüssen/Nüssen meiden. Essen ist aber nicht nur ein Grundbedürfnis, es ist zugleich eine soziale Handlung. Gemeinsames Essen verschafft ein Zugehörigkeitsgefühl. Das empfinden und wollen Kinder mit Nahrungsmittelallergien ebenso wie alle anderen Kinder. Sie wollen Teil der Gemeinschaft sein und nicht in einer Sonderrolle, die Extra-Süßigkeit, den eigenen Kuchen und das Sonder-Eis essen. Der Idealfall ist also, dass alle Kinder nur „sichere“ Lebensmittel ohne Spuren von Erdnüssen/Nüssen mitbringen und gemeinsam verzehren.
Da dies nicht immer geht, sollte aber zumindest sichergestellt sein, dass der Klassenraum erdnuss-/nussfrei ist, indem alle Kinder auf Erdnüsse/Nüsse und erdnuss-/nusshaltige Lebensmittel verzichten, um die Gefahr der Kreuzkontamination zu minimieren. Je nach Voraussetzung sollte das Kind trainieren: 

  • nur eigene, mitgebrachte bzw. von den Eltern freigegebenen Lebensmittel zu essen und keine Lebensmittel mit anderen zu tauschen,

  • vor jeder Mahlzeit die Hände zu waschen,

  • nur aus dem eigenen Becher/der eigenen Trinkflasche zu trinken und nur eigenes Geschirr und Besteck zu benutzen,

  • sich von Nüssen fernzuhalten und einem Erwachsenen Bescheid zu sagen, wenn in seiner Nähe Nüsse gegessen werden,

  • einem Erwachsenen Bescheid zu sagen, wenn es sich unwohl fühlt,

  • sein Handy zu benutzen, um im Notfall Hilfe zu holen.

Was können Eltern eines Kindes mit Erdnuss- oder Baumnussallergie tun?

  • Sich für Inklusion an Ihrer Schule einsetzen und über Allergien aufklären.

  • Ausgrenzende Situationen entschärfen, indem sie freiwillig anbieten, sicheres Essen für alle mitzubringen.

  • Ihr Kind darin unterstützen, für sich selbst zu sprechen und sich selbst zu behaupten.

Was können Lehrer tun?

  • Die Eltern der anderen Kinder in einem Elternbrief und bei Elternabenden bitten, auf Lebensmittel mit Erdnüssen/Nüssen als Zutat zu verzichten.

  • Entscheiden, nur noch Projekte und sonstige Aktionen ohne die Verwendung von Lebensmitteln durchzuführen sowie nur noch „Non-Food“-Belohnungen zu verteilen.

  • Dafür werben, dass es bei Festen und Feiern mehr um Aktivitäten als ums Essen geht.

  • Kinder mit Nahrungsmittelallergien darin unterstützen, für sich selbst zu sprechen.

Was können Eltern von Kindern ohne Nahrungsmittelallergie tun?

  • Bei Feiern und Geburtstagen ihrem Kind kleine „Mitgebsel“ wie Luftballons, Radiergummis, … anstatt Süßigkeiten und Kuchen mitgeben oder Süßigkeiten und Kuchen vorab mit den Eltern des allergischen Kindes absprechen, so dass alle gemeinsam essen können.

  • Sich bemühen, das allergische Kind in soziale Aktivitäten außerhalb der Schule einzubeziehen.

  • Ihren eigenen Kindern ein Vorbild in Sachen Solidarität für Kinder mit Allergien oder anderen Einschränkungen sein, indem Sie den erdnuss-/nussfreien Klassenraum unterstützen.

Non-Food-Alternativen zu Süßigkeiten und Kuchen bei Geburtstagsfeiern

  • Aufkleber, Tattoos, Buttons

  • besondere Bleistifte, Radiergummis, etc.

  • Pixibücher

  • Murmeln, Würfel, Kreisel

  • Seifenblasen, Luftballons

  • Haarspangen, Ringe, Armbänder

  • Bastelmaterialien, Bastelbögen, Bastelanleitungen (z.B. für magische Würfel)

  • Rätselbögen (z.B. Malen nach Zahlen, Scherzfragen, kleine Zettel mit Witzen)

  • Blumensamen zum Selberpflanzen

  • bunte Motivtaschentücher

  • Leuchtsterne zum Aufkleben

Hobbys: Sportvereine, Musikschule & Co

Trainer, Betreuer und Lehrer müssen informiert und geschult werden. Mit einer Haftungsausschlusserklärung (juristisch nicht zwingend erforderlich) bestätigen die Eltern dem jeweiligen Betreuer, dass er im Notfall die Medikamente anwenden darf und keine Haftung für die Behandlung übernimmt.

St. Martin, Halloween, Nikolaus, Advents- und Weihnachtszeit, Karneval/Fasching, Ostern

Natürlich können auch erdnuss-/nussallergische Kinder mit ihren Laternen von Haus zu Haus gehen oder am Karnevalszug stehen und Süßigkeiten sammeln. Sie dürfen allerdings das meiste davon nicht essen. Eine Idee für kleinere Kinder ist die Wechsel-Hexe: Jede einzelne Süßigkeit, die nicht gegessen werden kann, wird über Nacht von der Wechsel-Hexe gegen eine „sichere“ Süßigkeit ausgetauscht. Das gleiche gilt für Schoko-Nikoläuse und -Osterhasen, die die Kinder angeboten bekommen.

Auswärts Essen

  • Essen gehen ist grundsätzlich möglich, wenn man bestimmte „erdnuss-/nussverdächtige“ Speisen von vornherein meidet und am besten mit dem Koch selbst abklärt, welche Speisen mit welchen Zutaten auf welche Art und Weise zubereitet werden.

  • Abzuraten ist von Restaurants mit afrikanischer, asiatischer und mexikanischer Küche, da dort oft Erdnüsse oder Nüsse verwendet werden.

  • Auch Eisdielen sind bei Baumnussallergien gefährlich, da Eissorten mit Nüssen neben anderen Eissorten stehen und alle mit demselben Löffel abgefüllt werden – die Gefahr der Kreuzkontamination ist also sehr hoch. Bei reiner Erdnussallergie lässt sich je nach Eisdiele die Gefahr der Kreuzkontamination klären, da nicht überall erdnusshaltiges Eis verkauft wird.

Babysitter

  • Alle Betreuer eines allergischen Kindes müssen gut geschult sein, d.h. sie müssen genau wissen, was sie dem Kind zu essen geben dürfen und was nicht, wie sie sich außer Haus mit dem Kind verhalten, woran sie eine allergische Reaktion erkennen und wie sie im Notfall handeln sollten.

  • Suchen Sie sich einen guten verlässlichen Babysitter und gönnen Sie sich Auszeiten!

So machen Sie Ihr Kind fit für die Allergie

Möglichst viel über die Allergie zu wissen, ist der beste Schutz. Darum ist es wichtig, das betroffene Kind bestmöglich zu informieren, ohne ihm Angst zu machen.

Ausflüge: Kino, Theater, Museum etc.

Risiko sind erdnuss- oder nusshaltige Snacks, die von anderen Besuchern verzehrt werden.

Hilfreich sind hier wie immer gute Vorbereitung und Kommunikation: Im Kino bietet es sich an, einen Sitzplatz am Rand zu wählen. Armlehnen etc. können mit Feuchttüchern abgewischt werden, um eventuelle Erdnuss- oder Nussspuren zu beseitigen.

Urlaub

  • In erster Linie bieten sich für Nahrungsmittelallergiker Selbstversorgerkonzepte an, d.h. Ferienwohnung/-haus oder Camping. Hier hat man die Möglichkeit, seine eigenen Lebensmittel mitzubringen und garantiert „sicher“ zu essen.

  • Beim Urlaub in Deutschland bekommt man bei allen gängigen Supermarktketten die vertrauten Produkte.

  • Wer sich für Hotel- oder Cluburlaub entscheidet, sollte vorab unbedingt mit dem Gastgeber Kontakt aufnehmen und abklären, inwieweit eine allergenfreie Kost angeboten werden oder eigenes Essen mitgebracht und zubereitet werden kann.

  • Manche Hotels bezeichnen sich selbst als „allergikerfreundlich“ oder sind sogar als „allergiefrei“ zertifiziert – doch Vorsicht: Viele beziehen sich dabei lediglich auf Hausstaub- und Tierhaarallergien oder Laktoseintoleranz! Auch bei solchen Hotels gilt: Immer vorher nachfragen!

  • Bei einem Urlaub im Ausland ist es wichtig, die Bezeichnungen für Erdnüsse/Nüsse und erdnuss-/nusshaltige Zutaten in der jeweiligen Landessprache zu kennen und sich im Notfall verständigen zu können. Der DAAB (Deutscher Allergie- und Asthmabund) bietet einen Allergiesprachführer an. (Link)

  • Die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel ist in EU-Ländern einheitlich geregelt; außerhalb der EU sollte man sich vorab informieren.

  • Urlaubsflüge sind problemlos möglich. Die Gefahr durch Allergenpartikel in der Luft ist relativ gering, allerdings sollte man die Armlehnen und den Klapptisch feucht abwischen und ggf. ein Tuch über den Sitz legen, um eine Spurenübertragung mit den Händen zum Mund zu vermeiden. Für den Flug benötigt man i.d.R. eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit des Autoinjektors (ein Muster finden Sie hier)). Auch manche Hersteller bieten entsprechende Vordrucke in englischer Sprache an, die der Arzt nur noch abstempeln und unterschreiben muss.

  • Abgeklärt werden sollte auch die medizinische Versorgung vor Ort, d.h. kann meinem Kind im allergischen Notfall geholfen werden? Wie lautet die Notrufnummer im Ausland? Was sage ich ggf. in der Landessprache, um den Notfall zu melden? Wenn all dies im Vorfeld geklärt ist, sollte ein entspannter Urlaub möglich sein.

Kleinkind und Kindergartenkind

  • Dem Kind erzählen, wogegen es allergisch ist und dass es durch diese Allergie sehr krank werden kann. Das Risiko zu sterben sollte nicht thematisiert werden.

  • Dem Kind zeigen, wie die allergieauslösenden Lebensmittel und Produkte, in denen sie enthalten sind, aussehen. Dazu eignen sich Fotos (basteln Sie daraus doch ein Memory-Spiel) oder das Internet.

  • Dem Kind immer wieder ins Gedächtnis rufen, dass diese allergieauslösenden Lebensmittel und Produkte gemieden werden müssen.

  • Die Grundregeln für einen „sicheren Alltag mit der Allergie“ einführen und immer wieder üben.

  • Einfache Worte wählen und positiv mit der Allergie umgehen. Man kann zum Beispiel die eigenen Süßigkeiten als „Spezialkekse“ oder die Notfalltasche als „Superheldentasche“ bezeichnen.

Grundschulalter

  • Das Wissen über die Allergie und den Umgang damit vertiefen.

  • Kinder entwickeln langsam ein Konzept von Gefahr und Tod und können daher Ängste entwickeln. Es ist wichtig, diese Ängste ernst zu nehmen, sie nicht zu leugnen, aber auch nicht zu schüren. Sie sind berechtigt, aber sollten auch nicht das Leben des Kindes bestimmen. Man könnte z.B. darüber sprechen, dass jeder an etwas sterben kann (z.B. beim Überqueren der Straße) und dass nur sehr, sehr wenige Menschen tatsächlich an einer Nussallergie sterben. Man könnte die Angst auch positiv besetzen, indem man ihre Schutzfunktion hervorhebt („meine gute Angst“).

  • Ab der 3. Klasse/Lesefähigkeit: Das Kind zunehmend ins Allergiemanagement einbeziehen, Lesen von Zutatenlisten üben, je nachdem auch die Anwendung der Notfallmedikamente besprechen und üben – das Kind lernt, dass es so die Allergie gewissermaßen kontrollieren kann.

Regeln für den Einkauf

  • Immer die Zutatenliste lesen – bei jedem Produkt! Firmen können Zutaten jederzeit ändern, ohne auf diese Änderung hinzuweisen. Das heißt, ein Produkt, das immer als nussfrei galt, kann plötzlich Erdnüsse oder Nüsse enthalten. Auch die Zutaten oder Spuren in größeren oder kleineren Packungen können voneinander abweichen. Beachten Sie hierzu auch unsere Hinweise zur Lebensmittelkennzeichnung und zur Kennzeichnung von Kosmetikproukten

  • Betroffene, die schon auf Spuren von Erdnüssen oder Nüssen reagieren, müssen sich intensiv mit der Spurenkennzeichnung auseinandersetzen. Für sie ist es sehr wichtig zu wissen, welche Firmen Spuren zuverlässig kennzeichnen und welche nicht. NAN-Mitglieder finden dazu im Mitgliederbereich eine umfangreiche Liste mit sicher deklarierenden Herstellern.

  • Wenn ich nicht weiß, ob eine Firma Spuren deklariert gilt:
    - auf dem Produkt steht kein Spurenhinweise. Das Produkt sollte also nicht verzehrt werden, weil ein fehlender Spurenhinweis keine Spuren ausschließt. Eine Ausnahme von dieser Regel besteht dann, wenn ich weiß, dass diese Firma Spuren deklarieren würde.

  • auf dem Produkt steht „Kann Spuren von Senf oder Sellerie enthalten“. Das heißt mögliche Spuren werden gekennzeichnet. Das Produkt kann also, sofern kein Hinweis vor zusätzlichen Nussspuren warnt, bedenkenlos verzehrt werden.

  • auf dem Produkt steht beispielsweise „Enthält Milch“. Das ist kein Spurenhinweis, sondern ein zusätzlicher Hinweis auf eine Zutat, die oft Allergien auslöst. Der Hinweis schließt Spuren nicht aus, das Produkt kann also nicht verzehrt werden.
    - auf dem Produkt steht „Enthält Milch und kann Spuren von Gerste enthalten“. Dieses Produkt kann verzehrt werden, weil mögliche Spuren gekennzeichnet werden.
    - auf dem Produkt steht „Nussfrei“. Dieses Produkt kann theoretisch verzehrt werden, weil sich „frei“ auch auf Spuren beziehen muss. Allerdings halten sich nicht alle Firmen daran und vor allem bei offen verkaufter Ware ist dieser Hinweis nicht verlässlich (Achtung: häufig bei Reformhausprodukten!).

  • Medikamente müssen in Rücksprache mit dem Arzt und dem Apotheker auf ihre Verträglichkeit durch Erdnuss- oder Nussallergiker hin überprüft werden.

  • Kosmetikprodukte: Lesen Sie hierzu mehr im Bereich Wissen/Kennzeichnung von Kosmetik.

Anschrift

Nuss/Anaphylaxie Netzwerk e.V.
Philipp-Holl-Str. 4
65195 Wiesbaden

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